Elternpflegschaft
Herzlich willkommen auf der Elternseite des Städtischen Gymnasiums Ahlen. Hier finden Sie Informationen von der Elternvertretung des Gymnasiums für Eltern und andere Interessierte.
Zu Beginn des Schuljahres 2024/25 haben sich die Vorsitzenden und Stellvertreter:innen der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften in der hellen und freundlichen Atmosphäre unserer Schulmensa versammelt, um eine neue Schulpflegschaft zu wählen.
In geheimer Wahl wurde der bisherige 1. Stellvertreter Herr Obring einstimmig zum neuen Schulpflegschaftsvorsitzenden gewählt. Neu gewählte 1. Stellvertreterin ist Frau Eckervogt, zwei weitere Stellvertreterinnen sind Frau Iske und Frau von Hagen.
In weiteren Wahlen wurden anschließend die Mitglieder der Schulkonferenz und der Teilkonferenz gewählt.
Mitglieder der Schulkonferenz sind Herr Obring, Frau Eckervogt, Frau von Hagen, Frau Iske, Herr Hagedorn und Herr Sagie.
Als deren mögliche Vertreterinnen fungieren Frau Marcks, Frau Obring, Frau Krätzig, Frau Inderwiedenstraße, Frau John und Frau Manasse.
Als Koordinatorin für die Belange der Unterstufe wurde Frau John gewählt, ihre Vertreterin ist Frau Schramm.
Für die Mittelstufe übernimmt Frau Marcks dieses Amt, ihre Stellvertreterin ist Frau Inderwiedenstraße.
Koordinatorin für die Belange der Oberstufe ist Frau Iske, ihre Stellvertreterin ist Frau Graf.
Als Vertreterinnen für die die Teilkonferenz gem. § 53(7) SchulG, die über Ordnungsmaßnahmen entscheidet, wurden einstimmig Frau Krätzig und Frau Obring (Vertreterin) gewählt.
Verschiedene Eltern haben sich für die Mitarbeit in Fachkonferenzen bereit erklärt.
Die gewählte Vertreterin des Städtischen Gymnasiums Ahlen in der Landeselternschaft ist Frau von Hagen und in der Stadtschulpflegschaft Ahlen sind Frau von Hagen und Herr Sagie gewählte/r Vertreter/in unserer Schule.
Die Eltern arbeiten gemeinsam mit den SchülerInnen sowie den Lehrkräften an der Sache und vertreten dabei ihre Interessen.
Daher ist es wichtig, dass sich Eltern in den verschiedenen Bereichen des Schullebens engagieren. Hierzu gehört der offene Austausch von Meinungen und Informationen, der Wille zum Dialog und zum Konsens.
Neben den beschriebenen Mitwirkungsgremien gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten:
- So treffen sich mehrmals jährlich Arbeitsgruppen, die für bestimmte Projekte gebildet werden.
- Aber auch im täglichen Schulleben können sich Eltern einbringen, wie im Selbstlernzentrum, in der Nachmittagsbetreuung oder in Arbeitsgemeinschaften im Ganztag.
- Über die Elternabende und Elternsprechtage können sich Eltern für die Belange der Kinder einsetzen und mit den Lehrkräften und der Schulleitung in einen Dialog eintreten.
- Auch durch den Besuch von Schulveranstaltungen nehmen Eltern am Schulleben teil und können ein Stück zur Schulgemeinschaft beitragen.
In diesem Schuljahr treffen sich mehrmals im Jahr die Arbeitsgruppen Ganztag und Raumkonzept. Bei den Sitzungen ist jeweils mindestens ein Elternteil vertreten und bringt die Sichtweise der Eltern in die Diskussion ein.
Wenn Sie auch Ideen und Vorschläge haben, die das Schulleben verbessern können, wenn Sie Lob oder Kritik einbringen möchten, sprechen Sie uns einfach an.
Sie erreichen uns über die Mail-Adresse elternvertreter@sgahlen.eu
Unsere Telefonnummern erhalten Sie über das Sekretariat.
Grundsätzliches zur Elternmitwirkung
Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.
Die Klassenpflegschaft besteht aus allen Eltern einer Klasse.
- Sie wählt zu Beginn des Schuljahrs eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. In der Sekundarstufe II, wenn kein Klassenverband mehr besteht, übernimmt dies die Jahrgangsstufenpflegschaft.
- Der oder die Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest.
- Durch die Klassenpflegschaften werden die Eltern über Angelegenheiten der Schule informiert, insbesondere über die Unterrichtsarbeit und die Lerninhalte der Klasse. Die Klassenpflegschaft tagt durchschnittlich zweimal im Schuljahr.
- An Sitzungen der Klassenkonferenz, der alle Lehrerinnen und Lehrer angehören, die in einer Klasse unterrichten, nimmt der oder die Vorsitzende der Klassenpflegschaft mit beratender Stimme teil. Sie wird bei Bedarf einberufen.
Alle Vertretungen der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft.
- Diese wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Vertreterinnen und Vertreter.
- Die Schulpflegschaft berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
- Sie kann Anträge an die Schulkonferenz stellen und tagt zwei- bis dreimal jährlich.
- Durch die Schulpflegschaft wird ebenfalls die Elternvertretung für die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz gewählt.
In den Fachkonferenzen werden alle das Fach betreffenden Angelegenheiten beraten,
- insbesondere Ziele, Arbeitspläne und Qualitätssicherung.
- Die Fachkonferenz soll mindestens einmal pro Schuljahr tagen.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.
- Hier werden grundsätzliche Angelegenheiten der Schule beraten, wie zum Beispiel das Schulprogramm, die Einführung von Lernmittel, der Schulhaushalt, der Erlass einer Schulordnung und vieles mehr.
- Die Schulkonferenz besteht aus Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern und tagt circa dreimal pro Schuljahr
Weitere Informationen, häufig gestellte Fragen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen www.bildungsportal.nrw.de.